Aktuelles

 

 

Im Recht gibt es ständig Änderungen, Neuerungen.

 

Diese alle auf dieser Seite zu dokumentieren erscheint uns im Moment wenig sinnvoll, denn es wäre unsererseits mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden, ein Aufwand, der die Zeit, die wir uns Ihnen und Ihren Fragen widmen können, einschränken würde, ohne dass Sie, aller Voraussicht nach, davon profitieren würden.

 

Daher haben wir uns entschlossen, hier nur Hinweise auf wirklich aktuelle neue Entwicklungen zu geben, zum Beispiel bei Änderungen im Familienunterhaltsrecht, wofür wir um Verständnis bitten.

 

Zum Kindesunterhalt:

 

Im Hinblick auf den letzten Satz dürfen wir auf Änderungen beim Kindesunterhalt seit dem 1.1.2018 verweisen, seit diesem Datum gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle, die die Einkommensgruppen anders strukturiert, was im Einzelfall auch dazu führen kann, dass ein Unterhaltsschuldner weniger zahlen muss als bisher. Allerdings geht es in einem solchen Fall natürlich nicht um riesige Differenzbeträge zu den alten Unterhaltsverpflichtungen bis Ende 2017.Trotzdem kann es sich lohnen, dies einmal zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen.

 

Zum Dieselproblem:

 

Sollten Sie ein Dieselfahrzeug besitzen, dessen Abgasverhalten manipuliert wurde, und sollten Sie deshalb an die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verkäufer bzw. den Verursacher/Hersteller denken, so denken Sie bitte auch daran, dass diesbezüglichen Ansprüchen ab Ende des Jahres 2018 die Verjährung droht. Deshalb wird es höchste Zeit, Schritte zu unternehmen, die eine solche Verjährung unterbrechen. Der Bundesgesetzgeber hat hierzu neue Möglichkeiten geschaffen (Sammelklage), die in solchen Fällen helfen können.